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Richtlinie für Telearbeit

Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie wurde für Mitarbeiter der 3PMETRICS SUSTAINABILITY AND TECHNOLOGY INC. auf Grundlage von Artikel 14 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 erstellt; „das Arbeitsverhältnis, das schriftlich auf der Grundlage des Grundsatzes begründet wird, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung zu Hause oder außerhalb des Arbeitsplatzes über technologische Kommunikationsmittel innerhalb der vom Arbeitgeber geschaffenen Arbeitsorganisation erbringen.“

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der 3PMETRICS SUSTAINABILITY AND TECHNOLOGY INC.

Grundsätze

  1. Die Mindestanforderungen an den Ort oder die Orte, an denen Telearbeit ausgeführt wird, werden dem Telearbeiter vor Arbeitsbeginn mitgeteilt. Die Methode zur Deckung der aus diesen Regelungen entstehenden Kosten wird gemeinsam vom Telearbeiter und dem Arbeitgeber festgelegt.
  2. Wer die für die Produktion von Waren und Dienstleistungen durch den Telearbeiter notwendigen Materialien und Arbeitsmittel bereitstellt, wird ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Nutzungsgrundsätze dieser Materialien und Arbeitsmittel sowie Wartungs- und Reparaturbedingungen werden dem Telearbeiter klar mitgeteilt. Die Liste der Arbeitsmittel des Arbeitgebers wird dem Mitarbeiter schriftlich vom Arbeitgeber übergeben. Eine unterzeichnete Kopie des dem Mitarbeiter übergebenen Dokuments wird in der Personalakte des Mitarbeiters vom Arbeitgeber aufbewahrt.
  3. In unserem Unternehmen wird die Methode und das Zeitintervall der Kommunikation bei Telearbeit vom Telearbeiter und dem Arbeitgeber festgelegt.
  4. Unser Unternehmen informiert den Telearbeiter über die Geschäftsregeln und die einschlägige Gesetzgebung zum Schutz und zur Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der ausgeführten Arbeit und ergreift die notwendigen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten. Der Arbeitgeber legt die Definition und den Umfang der zu schützenden Daten im Vertrag fest. Der Telearbeiter ist verpflichtet, die vom Arbeitgeber zum Zweck des Datenschutzes festgelegten Geschäftsregeln einzuhalten.
  5. Die Dauer der Telearbeit in unserem Unternehmen ist im Arbeitsvertrag angegeben. Die Arbeitszeiten können von den Parteien geändert werden, sofern die im Gesetz vorgesehenen Beschränkungen eingehalten werden. Überstunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Zustimmung des Mitarbeiters auf schriftliche Anfrage des Arbeitgebers durchgeführt.
  6. Unser Unternehmen informiert den Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Art der vom Telearbeiter ausgeführten Arbeit über Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz; stellt bei Bedarf notwendige Schulungen bereit, gewährleistet die gesundheitliche Überwachung und ergreift die notwendigen arbeitsmedizinischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der bereitgestellten Ausrüstung.